Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen.
Regelmäßige Kontolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel.
Meldung an Betreiber oder Eigentümer und Überwachung der Abstellung.
Überprüfung neu errichteter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften nach Landesrecht.
Kontrolle geänderter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und anderer Bauvorschriften.
Beratung in Sachen vorbeugender Brandschutz im Bereich von Wohngebäuden, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft.
Schornsteinfeger Lorch
Gallenmichel 49
74343 Sachsenheim- Häfnerhaslach
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